Grundlage: „Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung“ des Landes Hessen Stand 02.November 2020
1. Aktivitäten sind im Generationentreff bis auf Weiteres nicht möglich, ausgenommen sind EH-Kurse sowie Bildungsangebote (z.B. Englischkurs) und Sitzungen.
2. Bei den unter Punkt 1 genannten Aktivitäten gelten die aktuell verordneten Mindestanforderungen:
- das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auch am Sitzplatz
- Dokumentation einer Teilnehmerliste zur Ermöglichung der Nachverfolgung von Infektionen
- der gebotene Mindestabstand von 1,5 m zwischen den einzelnen Personen
- das derzeit bestehende Sicherheits- und Hygienekonzept beim Betreten des Generationentreffs (Desinfizieren der Hände)
3. Kinder- und Jugendarbeit im Jugend- und Familienzentrum ist nur noch in Form von Angeboten mit klarem Bildungsauftrag möglich. Auch hier gelten dann die unter Punkt 2 genannten Regeln.
4. Der Kleiderladen bleibt weiterhin geöffnet. Es dürfen sich jedoch max. 3 Kunden gleichzeitig im Kleiderladen befinden, zuzüglich max. 2 Kinder im Alter von bis zu 6 Jahren.
Alle Personen im Kleiderladen, ausgenommen Kinder bis 6 Jahre, müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Anmerkung: Die rechtlichen Vorgaben sehen 10 m² pro Person vor; somit könnten sich bis zu 8 Personen im Kleiderladen (Größe: 80 m²) aufhalten. Die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen haben jedoch die o.g. begrenzte Personenzahl festgelegt.
5. Im Verwaltungsbereich des Generationentreffs tragen alle Mitarbeiter*innen bei Verlassen ihres Arbeitsplatzes einen Mund-Nasen-Schutz. Besucher des Generationentreffs werden dann, nach Ausfüllen der Besucherkarte, jeweils dazu aufgefordert, ihr Anliegen dann außerhalb des Verwaltungsbereiches vorzutragen (z.B. im Konrad-Zuse-Raum).